Annalena Baerbock hat dagegen offenbar kein rechtswissenschaftliches Studium zu einem Ende geführt, jedenfalls nicht in Deutschland. Als „Studium an der Universität Hamburg 2000-2004“ gibt sie „Politische Wissenschaft (Vordiplom)“ an sowie „Nebenfach: Öffentliches Recht“. Medienberichten zufolge soll in diesem Zusammenhang in früheren Fassungen sogar von einem „Jurastudium“ die Rede gewesen sein.
Das Studium „Öffentliches Recht“ blieb unbeendet
----------------------------------------------------------------------
Aber was heißt das konkret? Ist Sie nun Juristin oder Nicht? Wenn man sich autodidaktisch in ein Thema einarbeitet, kann man sich eventuell als Spezialist auf dem Themengebiet bezeichnen, was jedoch nicht beinhaltet, dass man sich selbst akademische Titel verleiht.
Zumal die Grünen, viele Medienvertreter eingeladen haben, diesen unter dem Siegel der Verschwiegenheit und Nichtveröffentlichung weitere Informationen zum "Lebenslaufbluff" der Annalena Baerbock bekanntzugeben, Der Tagesspiegel hat dies verweigert und blieb demnach außen vor.
Dies heißt doch nicht mehr, als dass es in Annalena Baerbocks Vitae noch einige Erklärungs- oder Änderungswürdige Unstimmigkeiten gibt, die von den Grünen verschwiegen werden.
Die Frage stellt sich jedoch nach der journalistischen Freiheit, wenn die Mainstream Medien zu verschwiegenen Mitwissern, ja sogar Mittätern gemacht werden.
Wenn dies bei dem sog. Otto-Normalverbraucher passieren würde, würde der Staatsanwalt schon vor der Türe stehen, aber wo bleibt hier ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss?
Satirimus
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen